top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertragspartner

Walinski & Walinski GbR
Ilmenaugarten 131

21337 Lüneburg
Deutschland

vertreten durch die Gesellschafter
Angelina Walinski
Mirco Walinski

Tel.: 0155 60722168
E-Mail: walinskifotografie@gmail.com
www.walinski-fotografie.de

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Walinski & Walinski GbR (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge, welche die Erstellung und Lieferung von Fotografien zum Gegenstand haben.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 „Fotografien“ im Sinne dieser AGB umfassen alle vom Fotografen hergestellten Bildwerke, gleich in welcher technischen Form sie vorliegen (digitale Bilder, Drucke, Alben, Online-Galerien, etc.).

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vom Auftragnehmer erstellte Angebot annimmt. Die Annahme kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Nutzungs- und Urheberrecht

3.1 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der Urheberrechte an den erstellten Fotografien.
3.2 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien für private Zwecke, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.3 Bei öffentlicher Nutzung der Fotografien, insbesondere in Online- und Printmedien, ist der Auftragnehmer als Urheber zu benennen. Verstößt der Auftraggeber gegen das Recht auf Namensnennung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Schadensersatz.
3.4 Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe der Fotografien bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dies gilt auch für bearbeitete Fotografien.

3.5 Jegliche technische Veränderung der final durch die Fotografen bearbeiteten Fotografien (weitergehende Bildbearbeitung, Zuschneiden, Nutzung von Filtern in sozialen Medien u.a.) wird ausdrücklich untersagt. Wurden die Rohdaten der Fotografien erworben, dürfen diese bearbeitet werden. Die Rohdaten unterliegen weiterhin dem Urheberrecht. Eine Veröffentlichung eigener Bearbeitungen bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

4. Honorare und Eigentumsvorbehalt

4.1 Für die Erstellung der Fotografien gilt das im Angebot festgelegte Honorar. Nebenkosten wie Reisekosten oder Materialkosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Die An- und Abreise des Auftragnehmers erfolgt aus 21337 Lüneburg. Bei Anreisen bis 10 km werden keine Anreisekosten erhoben. Bei Vereinbarung eines Fotoshootings, welches mehr als 10 km von 21337 Lüneburg entfernt liegt, werden Fahrtkosten in Höhe von 0,50 EUR / km berechnet.

4.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, mit dem Angebot eine Anzahlung in Höhe von 50% des im Angebot ausgewiesenen Grundpreises zu fordern. Sofern eine Anzahlung gefordert wird, ist diese Anzahlung bis 10 Tage nach Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zu begleichen. 

4.3 Wenn sich die Ausführung des Auftrags aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, aufgrund höherer Gewalt oder Witterung verzögert, kann der Auftragnehmer das Honorar angemessen erhöhen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Auftragnehmer zudem Schadensersatz verlangen.
4.4 Rabatte jeglicher Art sind weder kombinierbar noch übertragbar und können nicht ausgezahlt werden.
4.5 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an den gelieferten Fotografien beim Auftragnehmer.
4.6 Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Der Auftraggeber gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit begleicht. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
5.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung von gelieferten Bilddateien auf dem Computer des Auftraggebers entstehen.

5.3. Der Auftraggeber haftet vollständig und unverzüglich für Schäden an der technischen Ausrüstung oder den vom Auftragnehmer bereitgestellten Utensilien, die während der Vertragsdurchführung entstehen und auf sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste (z.B. bei Hochzeiten) zurückzuführen sind.
5.4 Für Mängel, die aufgrund ungenauer oder fehlerhafter Anweisungen des Auftraggebers entstehen, wird keine Haftung übernommen. Technisch einwandfreie Fotos, die beim Auftraggeber möglicherweise aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur künstlerischen Gestaltung des Auftragnehmers zu nicht erfüllten Erwartungen führen, gelten nicht als Mangel.
5.5 Mängelrügen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Fotografien schriftlich beim Auftragnehmer eingehen. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als abgenommen.

5.6 Die Buchungsorganisation sowie die Durchführung der Aufträge erfolgt mit größtmöglicher Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen (z.B. plötzliche Erkrankung, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsbehinderungen – auch bei Angehörigen von Angelina und Mirco Walinski), kein Fotograf zum vereinbarten Termin erscheinen oder verspätet eintreffen, wird keine Haftung für daraus entstehende Schäden oder Folgen übernommen.

6. Widerspruch, Stornierung & Terminverschiebung

6.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich zu erklären (z. B. per E-Mail).
6.2 Im Falle einer Stornierung ab 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr von 50€ fällig. Diese Klausel gilt nicht für das Produkt “Hochzeitsfotografie”. Für “Hochzeitsfotografie greift Absatz 9.
6.3 Bei einer Terminverschiebung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt), können die Parteien einen Ersatztermin vereinbaren.
6.4  Der Auftragnehmer hat das Recht, jederzeit und auch nachträglich gebuchte Leistungen aus einem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Bei einer Absage des Auftragnehmers wird der bereits geleistete Betrag vollständig zurückerstattet.
Im Falle einer Verschiebung hat der Auftraggeber das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, die er innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe der Verschiebung ausüben muss.

7. Bearbeitung, Lieferung und Archivierung

7.1 Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag mit Sorgfalt ausführen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen gibt, hat der Auftragnehmer die Freiheit, die Durchführung des Auftrags nach eigenem Ermessen zu gestalten. Dies betrifft insbesondere die Bildgestaltung, den Aufnahmeort sowie die verwendeten optischen und technischen Mittel in der Fotografie. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.
7.2 Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, welchem dem Auftraggeber nach der Produktion vorgelegt werden.
7.3 Die Nachbearbeitung der Fotografien erfolgt ausschließlich durch Angelina oder Mirco Walinski. Jede weitere Bearbeitung durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. 
7.4 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 2–3 Wochen. Bei umfangreicheren Aufträgen (z. B. Hochzeitsreportagen) kann die Lieferzeit bis zu 6–8 Wochen betragen.
7.5 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers an Umfang und Art der Bearbeitung bedürfen eines erweiterten Angebots und sind gesondert zu vergüten.
7.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen in Textform vereinbart wurden.

8. Vertragsstrafe und Schadensersatzansprüche

8.1 Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Auftragnehmers) erfolgter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- € pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
8.2 Durch die in Ziffer 4.1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keine Nutzungsrechte begründet.

10. Datenschutz

10.1 Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten einverstanden, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

11.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von SBP als Gerichtsstand vereinbart.

11.3 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Diese AGB gelten ab dem 05.04.2025.
Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

9. Besondere Bedingungen für Hochzeitsfotografie

9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle relevanten Informationen zum Ablauf der Hochzeit rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin, mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Zeitpläne, besondere Programmpunkte und Kontaktdaten von Ansprechpartnern vor Ort. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Fotograf ungehinderten Zugang zu den relevanten Veranstaltungsorten hat und das Fotografieren nicht durch Dritte beeinträchtigt wird.
9.2 Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Sollte es dennoch aufgrund von technischen Defekten, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen zum Verlust oder zur Beschädigung von Bildmaterial kommen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für nicht entstandene Aufnahmen bestimmter Szenen oder Personen, die nicht ausdrücklich im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
9.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zu den vereinbarten Zeiten am Veranstaltungsort zu erscheinen und die fotografischen Leistungen zu erbringen. Sollte es zu Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung kommen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Anwesenheitszeit des Fotografen. Eine Verlängerung kann nach Verfügbarkeit des Auftragnehmers und gegen zusätzliches Honorar vereinbart werden.
9.4 Im Falle einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Bedingungen:​

  • Stornierung bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Honorars.​

  • Stornierung 89 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.​

  • Stornierung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars.​

Einvernehmliche Terminverschiebungen sind nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer möglich. Bei Terminverschiebungen auf Wunsch des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben oder vom Auftrag zurückzutreten.
9.5 Sollte der Fotograf durch Krankheit, Unfall, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände (z. B. Verkehrsstörungen, technische Defekte, behördliche Maßnahmen) an der Erfüllung des Auftrags gehindert sein, wird der Auftraggeber umgehend informiert. In einem solchen Fall wird – sofern möglich und gewünscht – ein gleichwertiger Ersatzfotograf vermittelt. Ein Anspruch auf die Vermittlung besteht jedoch nicht. Wird kein Ersatz gefunden oder akzeptiert, wird eine bereits geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Schadensersatz) sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Fotografen ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen.

bottom of page